Kann man von jeder Sendung einen Mitschnitt erhalten?
Grundsätzlich gilt: Alle gesendeten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt.
Jede Aufnahme einer Hörfunksendung auf ein Speichermedium, wie z.B. MP3-Stick, CD, Tonband
oder Videokassette, ist eine Vervielfältigung, die in der Regel der Zustimmung des
Urhebers bedarf. Eine Ausnahme ist die Verwendung für ausschließlich private Zwecke.
Nur dafür (Par. 53 Abs. 1 UrhG) dürfen Hörfunksendungen aufgenommen und abgespielt
werden. Meist können unter dieser Voraussetzung auch Mitschnitte bestellt werden.
Soll der gewünschte Mitschnitt jedoch für einen anderen Zweck (zum Beispiel öffentliche
oder gewerbliche Vorführungen) genutzt werden, müssen gegenüber Radio-Nachgefragt
genaue Angaben über die geplante Verwendung gemacht werden. Es erfolgt dann eine
Rechteprüfung; erforderlichenfalls werden Gebühren fällig.
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für private Zwecke,
Mitschnitte herunter zu laden.